Versorgungsausgleich

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Wir bieten Ihnen:

Bundesweite Rechtsberatung

 

Vertretung in Versorgungsangelegenheiten

 

Beratung bei Fragen zur Beamtenversorgung

 

Berechnung gesetzliche Rentenansprüche

 

Seminare für Rechtsanwälte u. Rentenberater

Der Rentenberater aus Bonn

Wilfried Hauptmann


++ Verschenken Sie gerne Geld? ++

  • Warum zahlen Sie immer noch den Versorgungsausgleich für Ihre(n) verstorbene(n) geschiedenen Ehegatten?

  • Warum lassen Sie den Versorgungsausgleich nicht vermindern bzw. erhöhen?

  • Warum begnügen Sie sich mit einem Minimal-Ausgleich der Betriebsrente Ihres(r) geschiedenen Ehemannes/Ehefrau?

Ich habe bereits rund 190 Mandanten dazu verholfen, dass sie keinen Versorgungsausgleich mehr für den verstorbenen geschiedenen Ehepartner abgeben müssen.

 

 

Gerne berate ich Sie dabei, um dies zu ändern!

 

 Das sagen meine Mandanten

 

Sie haben Fragen zu Ihrem Rentenbescheid, Versorgungsausgleich oder möchten an einem meiner Seminare teilnehmen?
Sie haben Fragen zu Ihrem Rentenbescheid, Versorgungsausgleich oder möchten an einem meiner Seminare teilnehmen?

Sie haben Fragen, möchten Urteile oder Bescheide erläutert bzw. prüfen lassen? Schildern Sie mir Ihr Anliegen und vergessen Sie bitte nicht, mir Ihre Kontaktdaten mitzuteilen. Ich werde prüfen, ob und in welcher Weise ich Ihnen behilflich sein kann und antworte Ihnen gerne per E-Mail.

Was Sie bei einem Versorgungsausgleich beachten sollten:


Nach der Scheidung folgt der Versorgungsausgleich

Bei einer Scheidung müssen die gemeinsam erarbeiteten Versorgungsanrechte aufgeteilt werden. Wir beraten Sie vor dem Scheidungstermin, prüfen und berechen

 

Ihre Versorgungsansprüche und

  • Wie hoch sind die Rentenansprüche nach der Scheidung?
  • Wie wird entschieden, wer wie viel erhält?
  • Was ist zu beachten bei der Ermittlung von ausländischen Versorgungsanrechten?
  • Wie stelle ich einen Antrag auf schuldrechtlicher Versorgungsausgleich?

➤ Weitere Informationen lesen.

 

 



Berliner muss keine Rente mehr für seine tote Frau zahlen!
Versorgungsausgleich aufheben, Rente nach Tod der Ex zurück‎, Gesetzliche Renten, Pensionen
Sie haben für Ihren verstorbenen Partner Rente gezahlt?

Zahlen Sie noch für den verstorbenen Ex-Partner?

Terminvereinbarung:

Rentenberatungsbüro

Wilfried Hauptmann

Helene-Wessel-Str. 10

53125 Bonn 

 

 

Telefon 0 228 92 98 92 79

 

info@hauptmann-rentenberatung.de

 

Rentenberatung Köln, Bonn, Siegburg, Leverkusen, Frankfurt, Düsseldorf


Wir freuen uns über Ihr Interesse am Rentenberatungsbüro Wilfried Hauptmann. Wir beraten und vertreten Sie kompetent in Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung und - hauptsächlich - auf dem Gebiet des Versorgungsausgleiches. Lernen Sie die Kanzlei und ihre Schwerpunkte besser kennen.

Was uns auszeichnet:

Unsere langjährige Erfahrung und unsere fachliche Kompetenz garantieren maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden. Über die Kanzlei

 

Wer wir sind:

Erfolg aus Erfahrung: Ich bin ein Rechtsbeistand mit hoher Beratungskompetenz. Ihr Rentenberater

 

Was wir bieten:

Erfahren Sie, auf welche Rechtsgebiete wir uns spezialisiert haben.Unsere Fachgebiete

 


Wir vertreten Sie außerdem gerne bei Fragen in Bezug auf Berechnung Ihrer gesetzlichen Rente.


Rentenberatung Bonn, Köln, Hamburg, Düsseldorf, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Berlin, München

Rentenberatung, Berechnung des Rentenanspruch, Beamtenversorgung Köln, Bonn ...

  • Berechnung Ihrer Betriebsrente

  • Berechnung Ihrer Beamtenversorgung

  • Berechnung der Rente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

  • Überprüfung Ihres Renten- bzw. Pensionsbescheides

  • Vertretung vor dem Sozial- und Landessozialgericht bei Streitigkeiten bezüglich der Gewährung/Ablehnung/ Höhe Ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Beratung von Privatpersonen und Firmen bei Altersteilzeit und Vorruhestand