Fast alle Versorgungsausgleichsentscheidungen, die zwischen 1977 und 2009 getroffen wurden, können abgeändert werden. Daher sollten alle geschiedenen Personen spätestens bei eigenem Versorgungsbeginn prüfen lassen, ob sich der Versorgungsausgleich erhöht oder vermindert.
Bei jeder Scheidung wird der Versorgungsausgleich zwischen den Eheleuten durchgeführt. Dieser Versorgungsausgleich bezieht sich auf die jeweils in der Ehezeit mittels Arbeit oder Vermögen erworbenen Versorgungsanrechte. Ausgeglichen wird die Hälfte der jeweiligen ehezeitlichen Versorgungsanrechte.
Das Familiengericht holt von sämtlichen Versorgungsträgern die Versorgungsauskünfte ein und versendet sie an die Parteien bzw. deren Bevollmächtigte(n), damit sie auf sachliche und rechnerische Richtigkeit überprüft werden können.
Diese Prüfung wird im Regelfall nicht von den Bevollmächtigten vorgenommen, da diese über keine ausreichende Sachkenntnis im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, (Versorgungsausgleich Beamte) der betrieblichen Versorgung, der Privatvorsorge oder der berufsständischen Versorgung verfügen. Aus diesem Grunde werden Rentenberater mit der Prüfung beauftragt, die sich auf das Gebiet des Versorgungsausgleiches spezialisiert haben und die sehr gute Sachkenntnis des jeweiligen Versorgungssystems haben. Außerdem sollten sich die Rentenberater hauptsächlich mit dem Rechtsgebiet Versorgungsausgleich befassen, sich im Recht des Versorgungsausgleichs fortbilden oder - wie ich - Rechtsanwälte und Betriebe im Versorgungsausgleich schulen sowie die Gerichtsentscheidungen kennen und anwenden können.
Wenn man bedenkt, dass 1 € Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in der Beamtenversorgung zu hoch oder zu niedrig ausgeglichen wurde, entspricht dieser 1 € einem Kapitalwert in Höhe von 223,41 €.
Aus diesem Grunde sollte jede Auskunft auf sachliche und rechnerische Richtigkeit überprüft werden.
Sehr wichtig ist auch die Prüfung eines Entscheidungsentwurfes oder eines Beschlusses über den Versorgungsausgleich, da Richter auch nur Menschen sind, die Fehler machen können. Diese Prüfung ist auch unter dem Gesichtspunkt sinnvoll, dass Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich getroffen werden, damit nicht jedes einzelne Anrecht geteilt wird und auf diese Weise Splitterversorgungen entstehen und damit Teilungskosten verringert bzw. vermieden werden.
Der Versorgungsausgleich nach Tod bzw. Scheidung ist eine höchst komplizierte Materie, die nur wenige Personen in Deutschland beherrschen.
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Gerichtlicher Sachverständiger für Versorgungsausgleich